In Meine VBL haben wir ausgewählte Themen im Video-Format für Sie zusammengestellt. Informieren Sie sich, wann und so oft Sie wollen und holen Sie sich wichtige Impulse für Ihre Arbeit.

Nach Ihrer Anmeldung haben Sie Zugriff auf unsere VBLvideocasts für Arbeitgeber sowie auf verschiedene aufgezeichnete Onlineseminare.

Zur Anmeldung in Meine VBL

Basisinformationen: VBLvideocasts für Arbeitgeber.

Unsere VBLvideocasts vermitteln Ihnen wichtige Basisinformationen rund um die VBL, die VBLklassik und die VBLextra.

Aktuell haben Sie über Meine VBL Zugriff auf folgende Inhalte:

  • Grundlagen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Teil I bis III)

Neu: Aufgezeichnete Onlineseminare.

Ausgewählte Seminare stehen Ihnen jetzt rund um die Uhr als Aufzeichnung zur Verfügung. Melden Sie sich gleich in Meine VBL an und sehen Sie die Inhalte der folgenden Arbeitgeber-Schulungen:

 

  • VBL-Versicherungsrecht

  • Allgemeines zum Meldeverfahren und Anmeldung

  • Steuerliche Behandlung der Umlage und Beiträge (Abrechnungsverband West)
  • Jahresmeldungen (Abrechnungsverband West)
  • Meldungen bei Mutterschutz und Elternzeit (Abrechnungsverband West)
  • Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit mit anschließender Rente wegen voller Erwerbsminderung (Abrechnungsverband West)
  • Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit und Weiterbeschäftigung bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Abrechnungsverband West)
  • Korrektur und Abmeldungen (Abrechnungsverband West)

  • Steuerliche Behandlung der Umlage und Beiträge (Abrechnungsverband Ost)
  • Jahresmeldungen (Abrechnungsverband Ost)
  • Meldungen bei Mutterschutz und Elternzeit (Abrechnungsverband Ost)
  • Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit mit anschließender Rente wegen voller Erwerbsminderung (Abrechnungsverband Ost)
  • Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit und Weiterbeschäftigung bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Abrechnungsverband Ost)
  • Korrektur und Abmeldungen (Abrechnungsverband Ost)

  • Betriebsrente wegen Alters für Versicherte mit berufsständischer Versorgung (z. B. Ärzte)
  • Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt in der Pflichtversicherung